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Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die von allen unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, also auch Benutzer mit technischen (z.B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) sowie automatischen Suchprogramme ein. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility. Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet. Es ist zu wenig bekannt, ob sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen. Sie alle benötigen aber Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.

Internet-Techniken, die Barrieren darstellen

  • Blinde Menschen können gut strukturierten Text über eine Braillezeile mit entsprechender Software (Screenreader) lesen. Bilder oder Text, der in Bildern enthalten ist, sind für Blinde unzugänglich und sollten daher mit einem alternativen Text ergänzt werden. Frames sind kein Hindernis, wenn sie die Struktur unterstützen, beispielsweise Navigation und Inhalt trennen.
  • Sehschwache, insbesondere ältere Menschen, benötigen Skalierbarkeit der Schrift im Browser, um die Schriftgröße an ihre Sehleistung anpassen zu können.
  • Personen mit einer Farbfehlsichtigkeit, z.B. einer Rot/Grün-Sehschwäche brauchen starke Kontraste und klare Schriften sowie Kontrolle über die Farbe von Schrift und Hintergrund. Blinkende oder animierten Texte stellen eine Barriere dar.
  • Sehbehinderte sind bei einer Navigation, die aus Bildern, Java-Applets oder Flash-Objekten besteht, benachteiligt.
  • Personen mit Spastiken oder anderen motorischen Störungen, die keine Maus bedienen können, müssen mit der Tastatur navigieren. Schaltflächen und gewisse Navigationselemente sind für diese Menschen kaum zu erreichen.
  • Gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Behinderungen haben teilweise Probleme, lange und umständlich formulierte Texte mit schwierigen Schachtelsätzen und Fremdwörtern sowie komplexe Navigationen zu verstehen.
  • Akustische Inhalte können von gehörlosen Menschen nicht aufgenommen werden. Sie sollten möglichst durch textuelle Inhalte ersetzt oder begleitet werden, z.B. in Form von Transkripten. Idealerweise sollte der Inhalt in Gebärdensprache verfügbar sein.
  • Viele der derzeit üblichen CMS-Systeme erzeugen Seiten, die für behinderte Menschen schlecht zugänglich sind. Nur sehr wenige Systeme oder Verfahren unterstützen die Autoren mit barrierefreien Eingabemöglichkeiten.

Internet-Suchmaschinen indizieren das WWW mit Hilfe von automatisierten Programmen, sogenannten Webcrawlern oder auch Robots. Diese Programme nehmen eine Seite ähnlich wie sehbehinderte Surfer wahr. Sie können in der Regel nur Text auswerten. Bilder, Animationen und Ähnliches bleiben ihnen in den meisten Fällen verborgen. Als Faustregel gilt: Alles, was Sehbehinderten Probleme bereitet, ist auch für Robots ein Hindernis.

Eine Verallgemeinerung der Faustregel ist jedoch nicht möglich. Ein blinder Mensch wird möglicherweise noch eine Ausgabe über eine optionale Sprachausgabe erhalten. Ein Robot jedoch, der Töne nicht analysieren kann, wird dann keine Informationen indizieren können. Andersherum gibt es auch Beispiele, wo menschliche Blinde keine Informationen mehr bekommen, Robots aber doch noch etwas analysieren können (so zum Beispiel Strukturen oder Wasserzeichen innerhalb von Bildern).